Verkehrswertgutachten

Diese Gutachten nach § 194 BauGB wird von vielen Institutionen, Behörden und Gerichten in Deutschland anerkannt.

Das Verkehrswertgutachten ist eine ausführliche Baubeschreibung mit Wohn- und Nutzflächenermittlung, sowie einer ausführlichen Fotodokumentation einschließlich der objektspezifischen Planunterlagen als Anlage.
Die Mindestanforderungen ergeben sich aus der Mustersachverständigenordnung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Es ist klar strukturiert und sowohl für Fachleute als auch für Laien nachvollziehbar. Eine ausführliche Information über die Makro- und Mikrolage, eine umfassende Baubeschreibung mit Fotodokumentation, Planungsunterlagen, Kataster, Grundbuchauszug, usw. sind hier erforderlich.

Die Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und den Wertermittlungsrichtlinien (WertR) finden unter Einbeziehung des Grundgesetzes (Art. 14 GG), usw. Beachtung.
Erforderlich ist es beispielsweise für:
Vermögensauseinandersetzungen im Falle einer Ehescheidung
Erbauseinandersetzungen
Verkauf der Immobilie bei Betreuung
Nachweis eines Verkehrswertes für die steuerliche Bewertung bei Schenkung oder Erbe
Berechnung der Erbschaftssteuer
Das Verkehrswertgutachten ist eine ausführliche Baubeschreibung mit Wohn- und Nutzflächenermittlung, Bewertung von Grunddienstbarkeiten sowie einer ausführlichen Fotodokumentation einschließlich der objektspezifischen Planunterlagen als Anlage.“

Ermittlung des Verkehrswertes

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt zudem unter Berücksichtigung und Anwendung Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Je nach zu bewertender Immobilie finden verschiedene Wertermittlungsverfahren Anwendung.

Dieses sind insbesondere

Vergleichswertverfahren

(Vergleichswertrichtlinie – VW-RL) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Ertragswertsverfahren

(Ertragswertrichtlinie – EW-RL) Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Sachwertverfahren

(Sachwertrichtlinie – SW-RL) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Städteentwicklung.

Kurzgutachten

In Abweichung eines umfangreichen Verkehrswertgutachten erstellen wir auf Ihren Wunsch ein Kurzgutachten, bei denen zwar die gleichen Betrachtungen und Berechnungen angestellt werden, wie dies bei dem ausführlichen Verkehrswertgutachten der Fall ist, jedoch wird sich hierbei auf das Wesentliche beschränkt und tiefergehende Recherchen zur Immobilie erfolgen nur auf ausdrücklichen Auftrag. Anwendungsfälle für ein Kurzgutachten finden sich häufig bei der Verwertung einer Immobilie im Betreuungsfällen, der Scheidung und der Erbfolge.

Aber auch im Falle eines beabsichtigten Verkaufs der Immobilie ist ein Kurzgutachten sinnvoll, da es genauer und werthaltiger ist, als eine bloße Einschätzung des Marktwertes.